Tender Notice

Notice ID: f9f072c7-3e16-4c47-9fdb-f7e5d02c1d72

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
Today
Submission
in 34d
Contract Start
in 158d
06749 Bitterfeld
Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Köthen)
Project Overview

Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs. Angebotsschreiben, Leistungsbeschreibung, Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 234, Formblatt 235 einzureichen. Nachforderungen möglich. Präqualifikation oder Eigenerklärungen sind möglich. Ausländische Bieter müssen Nachweise erbringen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Angebot elektronisch übermitteln. Nachweis über Eintragung ins Berufsregister. Referenzliste aus letzten drei Jahren. Umsatz der letzten drei Jahre. Angabe zur Liquidation und Verfehlungen. Produktbeschreibungen und Datenblätter. Muster Eigenerklärung. Verpflichtungserklärung.

Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs. Dies ist die Beschreibung des Objekts. Die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs.

Project Location
06749 Bitterfeld, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
  • Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
  • Angabe, ob Liquidation vorliegt
  • Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
  • Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
  • Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
  • elektronische Rechnungsstellung ist erlaubt
  • elektronische Zahlung ist erlaubt
  • elektronische Katalogeinreichung ist nicht erlaubt
Original Title: Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs
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