Notice ID: fd1cc03e-6af5-4f52-8800-94bc1dcdcdc6
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Bidder Requirements
Die IT-Facharchitektur der Wasserwirtschaftsverwaltung in Rheinland-Pfalz ist über einen Zeitraum von rund 25 Jahren kontinuierlich gewachsen und wurde aufgrund wechselnder fachlicher und technischer Anforderungen vielfach überarbeitet. Sie umfasst heute zahlreiche, zum Teil sehr komplexe Fachanwendungen sowie diverse Daten- und Geodienste, die von über 1.500 registrierten Anwendern aus den Verwaltungsebenen der Wasserbehörden, anderen regionalen und nationalen Verwaltungen, Ingenieurbüros und Institutionen der Industrie genutzt werden. Hinzu kommt eine große Zahl der Nutzer der frei zugänglichen Internetanwendungen. Diese IT- Facharchitektur nutzte von Beginn an serverseitig die Programmier-sprache Java sowie das Datenbanksystem Oracle. Als Entwicklungsplattform wurde schon sehr früh auf das WebGenesis-Framework des Fraunhoferinstituts gesetzt, so dass bis heute zahlreiche Anwendungen auf dieser Plattform aufbauen. Seit einigen Jahren werden Neuentwicklungen auf Basis von Java Spring Boot durchgeführt, da diese Plattform moderner und weiter verbreitet ist. Es ist geplant, in den kommenden Jahren alle WebGenesis-basierten Fachanwendungen schrittweise auf eine moderne Architektur zu migrieren. Konzeption, Realisierung und Pflege dieser IT-Facharchitektur wird durch das DV-Fachreferat der Wasserwirtschaft im LfU zentral für Rheinland-Pfalz gesteuert. Das DV-Fachreferat erfasst, koordiniert und aggregiert die fachlichen Anforderungen an bestehende und ggf. neue Fachverfahren, priorisiert und plant deren Umsetzung nach zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, und übergibt die technische Realisierung anschließend an die Anwendungsprogrammierung, wobei das Ergebnis dann vom DV-Fachreferat bzw. den jeweiligen Fachreferaten überprüft, getestet und abgenommen wird. Die Anwendungsprogrammierung, Implementierung und Pflege der genannten Fachanwendungen des LfU erfolgt durch externe Entwicklerfirmen. Die auslaufenden Wartungs- und Pflegeverträge für die WebGenesis-basierten Fachanwendungen sowie einiger damit in enger fachlicher Beziehung stehender Anwendungen und Dienste erfordern den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung. Hierzu soll ein entsprechend qualifiziertes Entwicklungsunternehmen beauftragt werden, das die erforderlichen Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen effizient und wirtschaftlich erbringt. Folgende Fachanwendungen und Dienste, die im Kap. 2 weiter ausgeführt werden, sind Bestandteil der Rahmenvereinbarung: - Fachportal DataScout - Digitales Wasserbuch (DigiWab) - Elektronische Abwasserabgabenerhebung (eAbwAG) - Auskunftssystem Messstellen (AKSMS) - Gütemeldedienst - Platin MS, InfoPol MS - Informationssystem Hochwasser- und Starkregen-Management (IHSM) und HWRMexplorer - Digitales Pegelstammbuch (DigiPeg) - WRRLplaner - Landesdarlehen Förderung (LanDar) - Fachverfahren zu Rhein, Mosel und Saar: o Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) o Internationale Kommission zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) o Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) o Internationales Betreuungszentrum für Hochwasserpartnerschaften (HPI) - Wasserportal Rheinland-Pfalz mit integrierten Auskunftssystemen auf Basis der zentralen Datendrehschreibe "Messdatenauskunft" (MDA) Umfang der Leistungsbereiche Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die in Ziffer 3.1 genannten Leistungsbereiche a) Betriebsunterstützung und b) Anpassungs-entwicklungen zusammen mit folgendem Stundenbedarf: - 2026: 3.500 Stunden - 2027: 4.000 Stunden - 2028: 4.000 Stunden - 2029: 4.000 Stunden - 2030: 1.000 Stunden Die Kalkulation basiert auf einer 50:50 Aufteilung zu beiden Leistungsbereichen und einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertragszeitraum, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Ein Anspruch des AN auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Rheinland-Pfalz vergibt eine Rahmenvereinbarung für die Betriebsunterstützung, Anpassung und Weiterentwicklung von IT-Fachverfahren in der Wasserwirtschaft. Die Vereinbarung basiert auf dem EVB-IT Erstellungsvertrag und umfasst die fortlaufende Weiterentwicklung bestehender Funktionalitäten, Anpassung an neue Anforderungen und Sicherstellung der Betriebsfähigkeit. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre, beginnend ab dem 01.04.2026.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Betriebsunterstützung, Anpassung und Weiterentwicklung von IT-Fachverfahren der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz. Dies beinhaltet die fortlaufende Weiterentwicklung bestehender Funktionalitäten, Anpassung an geänderte rechtliche und fachliche Anforderungen sowie die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit. Die zu unterstützenden Systeme basieren auf Java, Oracle und dem WebGenesis-Framework, wobei Neuentwicklungen auf Java Spring Boot basieren. KI-Komponenten und die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie sind ebenfalls relevant.
Die IT-Facharchitektur der Wasserwirtschaftsverwaltung in Rheinland-Pfalz ist über einen Zeitraum von rund 25 Jahren kontinuierlich gewachsen und wurde aufgrund wechselnder fachlicher und technischer Anforderungen vielfach überarbeitet. Sie umfasst heute zahlreiche, zum Teil sehr komplexe Fachanwendungen sowie diverse Daten- und Geodienste, die von über 1.500 registrierten Anwendern aus den Verwaltungsebenen der Wasserbehörden, anderen regionalen und nationalen Verwaltungen, Ingenieurbüros und Institutionen der Industrie genutzt werden. Hinzu kommt eine große Zahl der Nutzer der frei zugänglichen Internetanwendungen. Diese IT-Facharchitektur nutzte von Beginn an serverseitig die Programmiersprache Java sowie das Datenbanksystem Oracle. Als Entwicklungsplattform wurde schon sehr früh auf das WebGenesis-Framework des Fraunhoferinstituts gesetzt, so dass bis heute zahlreiche Anwendungen auf dieser Plattform aufbauen. Seit einigen Jahren werden Neuentwicklungen auf Basis von Java Spring Boot durchgeführt, da diese Plattform moderner und weiter verbreitet ist. Es ist geplant, in den kommenden Jahren alle WebGenesis-basierten Fachanwendungen schrittweise auf eine moderne Architektur zu migrieren. Konzeption, Realisierung und Pflege dieser IT-Facharchitektur wird durch das DV-Fachreferat der Wasserwirtschaft im LfU zentral für Rheinland-Pfalz gesteuert. Das DV-Fachreferat erfasst, koordiniert und aggregiert die fachlichen Anforderungen an bestehende und ggf. neue Fachverfahren, priorisiert und plant deren Umsetzung nach zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, und übergibt die technische Realisierung anschließend an die Anwendungsprogrammierung, wobei das Ergebnis dann vom DV-Fachreferat bzw. den jeweiligen Fachreferaten überprüft, getestet und abgenommen wird. Die Anwendungsprogrammierung, Implementierung und Pflege der genannten Fachanwendungen des LfU erfolgt durch externe Entwicklerfirmen. Die auslaufenden Wartungs- und Pflegeverträge für die WebGenesis-basierten Fachanwendungen sowie einiger damit in enger fachlicher Beziehung stehender Anwendungen und Dienste erfordern den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung. Hierzu soll ein entsprechend qualifiziertes Entwicklungsunternehmen beauftragt werden, das die erforderlichen Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen effizient und wirtschaftlich erbringt. Folgende Fachanwendungen und Dienste, die im Kap. 2 weiter ausgeführt werden, sind Bestandteil der Rahmenvereinbarung: - Fachportal DataScout - Digitales Wasserbuch (DigiWab) - Elektronische Abwasserabgabenerhebung (eAbwAG) - Auskunftssystem Messstellen (AKSMS) - Gütemeldedienst - Platin MS, InfoPol MS - Informationssystem Hochwasser- und Starkregen-Management (IHSM) und HWRMexplorer - Digitales Pegelstammbuch (DigiPeg) - WRRLplaner - Landesdarlehen Förderung (LanDar) - Fachverfahren zu Rhein, Mosel und Saar: o Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) o Internationale Kommission zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) o Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) o Internationales Betreuungszentrum für Hochwasserpartnerschaften (HPI) - Wasserportal Rheinland-Pfalz mit integrierten Auskunftssystemen auf Basis der zentralen Datendrehschreibe "Messdatenauskunft" (MDA) Umfang der Leistungsbereiche Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die in Ziffer 3.1 genannten Leistungsbereiche a) Betriebsunterstützung und b) Anpassungs-entwicklungen zusammen mit folgendem Stundenbedarf: - 2026: 3.500 Stunden - 2027: 4.000 Stunden - 2028: 4.000 Stunden - 2029: 4.000 Stunden - 2030: 1.000 Stunden Die Kalkulation basiert auf einer 50:50 Aufteilung zu beiden Leistungsbereichen und einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertragszeitraum, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Ein Anspruch des AN auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.