Notice ID: fe277e8f-7548-4d96-83e0-983ccd4fe9ec
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Die Wallfahrtsstadt Werl beabsichtigt die Vergabe von Ingenieurleistungen für die barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofsumfelds, inklusive eines neuen Busbahnhofs (ZOB). Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von ca. 8.500 m² und beinhaltet die Planung von Verkehrsanlagen und Freianlagen. Ziele sind die Verbesserung der Barrierefreiheit (DIN 18040-3), Aufenthaltsqualität, städtebauliche Integration sowie Nachhaltigkeit. Die Beauftragung erfolgt in zwei Losen (Verkehrsanlagen und Freianlagen) und stufenweise, beginnend mit den Leistungsphasen 1 und 2. Aufgrund geplanter Fördermittel ist eine zügige Bearbeitung der Vorplanung bis November 2026 erforderlich.
Planung eines Bahnhofsvorplatzes inklusive Busbahnhof in Werl. Der Auftrag umfasst die barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofsumfelds auf einer Fläche von ca. 8.500 m².
Bidder Requirements
Role Qualifications
Besondere Bedingungen
1. Planungsreihenfolge und Begründung der zeitlichen Staffelung Der Auftragnehmer von Los 1 (Verkehrsanlagen) nimmt die Planungsarbeit als erster Auftragnehmer auf. Aufgabe des Los-1-Auftragnehmers ist es, in den Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) den gesamten Flächenbedarf für die notwendige ÖPNV-Infrastruktur verbindlich zu definieren. Dies umfasst insbesondere: - Lage, Anzahl und Dimensionierung der Bussteige - Fahrgassen, Schleppkurven und Wendeflächen für Linienbusse - Zufahrten und Abfahrten für den Individualverkehr - Taxi-Vorfahrt, Kurz- und Langzeitstellplätze - Erforderliche Sicherheitsabstände und Verkehrsflächen
Der Auftragnehmer von Los 2 (Freianlagen) ist berechtigt und verpflichtet, seine Planungsleistungen erst nach formeller Freigabe des Meilensteins M1 durch den Auftraggeber aufzunehmen. Der Meilenstein M1 ist erfüllt, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: ? Der Auftragnehmer von Los 1 hat die Leistungsphase 2 (Vorplanung) abgeschlossen und dem Auftraggeber zur Prüfung vorgelegt ? Der Auftraggeber hat den Vorplanungsergebnissen von Los 1 schriftlich zugestimmt ? Die durch die Verkehrsplanung belegten Flächen sind in einem abgestimmten Flächenaufteilungsplan dokumentiert und dem Auftragnehmer von Los 2 förmlich übergeben worden 3. Parallele Bearbeitung beider Leistungsbilder Der Auftragnehmer von Los 2 erhält seine endgültige Flächenzuweisung erst mit Freigabe des Meilensteins M1. Bis zu diesem Zeitpunkt ist er lediglich zur Erbringung der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) berechtigt, soweit diese ohne Kenntnis der endgültigen Flächengröße sinnvoll durchführbar ist. Nach formeller Freigabe des Meilensteins M1 durch den Auftraggeber erfolgt eine parallele Bearbeitung beider Leistungsbilder mit gemeinsamen Abstimmungsterminen.