Form der Angebote: Ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen. Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig und rechtsverbindlich. Textform nach § 126b BGB ausreichend, Person des Erklärenden muss benannt werden.
Kommunikation und Rückfragen: Ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr". Registrierung erforderlich. Auskünfte auf anderen Wegen werden nicht erteilt. Fragen und Antworten sind für alle registrierten Unternehmen einsehbar (Fragesteller wird anonymisiert). Ergänzende Informationen oder Änderungen werden zeitgleich über die Plattform bekannt gegeben.
Rechtsbehelf: Nachprüfungsantrag nur zulässig bei Wahrung der Fristen des § 160 Abs. 3 GWB. Rügepflicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes, spätestens bis Angebotsabgabefrist. Ausschluss bei Fristversäumnis (10 Tage nach Kenntnis, spätestens bis Angebotsfrist, 15 Tage nach Ablehnung der Rüge).