Tender Notice

Notice ID: ff3a3e55-d060-4215-a6de-b1114151cd74

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
1d ago
Today
Submission
in 6d
Contract Start
in 33d
Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz (Bonn)
Project Overview

Rahmenvereinbarung über den Kauf von Kartoffelprodukten TK und die Belieferung der hochschulgastronomischen Einrichtungen in Regensburg, Passau, Deggendorf, Landshut, Straubing und Pfarrkirchen. Alle angebotenen Produkte müssen während der Vertragslaufzeit dauerhaft verfügbar und innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen lieferbar sein. Einzige Ausnahme ist die Abkündigung eines Produktes durch den Hersteller. In diesem Fall muss der Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert einen vergleichbaren Ersatzartikel anbieten. Der Auftragnehmer gewährleistet eine tägliche Belieferung (Montag bis Freitag) der Dienststellen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende hin dieser Verlängerung schriftlich widersprochen wird, längstens jedoch bis 31.03.2030. Die Rahmenvereinbarung endet vor Ablauf der o. g. Frist und ohne dass einer Kündigung bedarf, sobald ein Höchstauftragswert i. H. v. 987.500 Euro netto erreicht/überschritten wurde. Rahmenvereinbarung über den Kauf von Kartoffelprodukten frisch und die Belieferung der hochschulgastronomischen Einrichtungen in Regensburg, Passau, Deggendorf, Landshut, Straubing und Pfarrkirchen. Alle angebotenen Produkte müssen während der Vertragslaufzeit dauerhaft verfügbar und innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen lieferbar sein. Einzige Ausnahme ist die Abkündigung eines Produktes durch den Hersteller. In diesem Fall muss der Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert einen vergleichbaren Ersatzartikel anbieten. Der Auftragnehmer gewährleistet eine tägliche Belieferung (Montag bis Freitag) der Dienststellen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende hin dieser Verlängerung schriftlich widersprochen wird, längstens jedoch bis 31.03.2030. Die Rahmenvereinbarung endet vor Ablauf der o. g. Frist und ohne dass einer Kündigung bedarf, sobald ein Höchstauftragswert i. H. v. 622.500,00 Euro netto erreicht/überschritten wurde.

Project Location
DEU
Finanzen
Projektwert 1.523.000,00 €
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Eigenerklärung mittels Formblatt L124/L1240 unter Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen. Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV nachgewiesen werden.
  • Eigenerklärung mittels Formblatt L124/L1240 über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV nachgewiesen werden.
  • Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist mittels Formblatt L124/L1240. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV nachgewiesen werden.
  • Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen. Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung für den Bieter, der beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
  • Eigenerklärung über die Eintragung in das Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124/L1240. Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Original Title: Rahmenvereinbarung Kartoffelprodukte
deen