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Die Stadt Ulm hat beschlossen, die Bauwerke der B10 zu erneuern. Die Restnutzungsdauer der Brückenbauwerke Wallstraßenbrücke bzw. der Brücke über Blaubeurer-Tor in Ulm beträgt max. 3 bzw. 15 Jahre. Vor allem bei dem Brückenbauwerk Wallstraßenbrücke West wurden statische und bauliche Defizite ermittelt. Die Brücke über Blaubeurer-Tor soll durch einen innerorts verlaufenden Tunnel ersetzt werden. Dies hat zur Folge, dass die gesamte Verkehrsanlage Blaubeurer-Tor-Ring umgestaltet werden muss und die bisherige Wallstraßenbrücke durch einen verkürzten Neubau ersetzt werden muss. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistung vorgesehen. Details hierzu entnehmen sie bitte der Projekt- und Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf in den Ausschreibungsunterlagen. Die Angebote sind mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform (https://www.meinauftrag.rib.de) in Textform einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden nicht im Verfahren berücksichtigt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (https://www.meinauftrag.rib.de). Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistung vorgesehen. Details hierzu entnehmen sie bitte der Porjekt- und Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf in den Ausschreibungsunterlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unverzüglich, spätestens jedoch zehn Kalendertage nach Erkennen gegenüber der Vergabestelle gerügt werden müssen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB). Hilft die Auftraggeberin der Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht ab, so kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).