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Rahmenvertrag über Unterhalts- und Fensterreinigungen bei der Städtische Werke Netz + Service GmbH (NSG) und der Städtische Werke AG (STW) sowie über Reinigungen der Streckentoiletten der Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (KVG). Das Vergabeverfahren erfolgt im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens. Die Leistungen werden in sechs voneinander unabhängigen Losen vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen insbesondere Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Sanitär-, Hygiene-, Desinfektions-, Spezial- und objektspezifische Reinigungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen. Die Eignung wird losweise gemäß der jeweiligen Anlage A "Eigenerklärung" sowie der Anlage K "Eigenerklärung Eignung Vergabeverfahren" überprüft. Für jedes angestrebte Los muss ein separater Teilnahmeantrag gemäß Anlage A sowie ein separates Angebot gemäß Anlage_G Einzelraumkalkulation KVV bereinigt und gesperrt abgegeben werden. Die Vergabe erfolgt mit Teilnahmewettbewerb gemäß GWB und VgV. Das Verfahren ist zweistufig ausgestaltet: 1. Teilnahmewettbewerb zur Prüfung der Eignung und Auswahl geeigneter Bewerber. 2. Angebots- und Zuschlagsphase mit Wertung der Angebote. Die Teilnahme an Ausschreibungen und Qualifizierungssystemen erfordert die Nutzung des AI Bietercockpits. Bieterfragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des AI-Bietercockpits zu stellen. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich über das AI-Bietercockpit hochzuladen. Die Eignung wird anhand von Referenzen, Mitarbeiteranzahl, Betriebshaftpflichtversicherung, Bruttojahresumsatz und Unternehmensangaben überprüft. Es sind mindestens 3 und maximal 5 Bieter zugelassen. Die Angebotsbewertung erfolgt anhand von Qualität (Objektübernahme, QM, QS, Personalkonzept, Reinigungskonzept, Nachhaltigkeitskonzept) und Preis. Das Verfahren ist nicht als E-Vergabe-Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb im elektronischen Vergabemanagementsystem ausgeschrieben. Die Angebotsfrist ist der 17. Februar 2026 um 10:00 Uhr. Die Bekanntmachung erfolgt am 20. Januar 2026.
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