Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Bearbeitung von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für die B 64 OU Warendorf. Ingenieurtechnische Prüfung und Bearbeitung von Stellungnahmen zur Planfeststellung über einen Zeitraum von 24 Monaten.

Ingenieurbau / Verkehrsbauwerk
Dienstleistungen EU PlanfeststellungsverfahrenObjektplanungVerkehrsanlagenB 64GenehmigungsplanungEinwendungsbearbeitung
Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 27T
Teilnahme
in 33T
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Münsterland (Coesfeld)
Projektübersicht

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW schreibt die Bearbeitung von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für die B 64 OU Warendorf aus. Die Leistung umfasst die Prüfung und Bearbeitung der Stellungnahmen zur Planfeststellung. Es handelt sich um eine Ingenieurleistung im Bereich Verkehrsanlagen. Bewerber müssen ihre Eignung durch Referenzprojekte in der Genehmigungsplanung nachweisen. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Die Vergabe erfolgt nach einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Prüfung und Bearbeitung der Stellungnahmen zur Planfeststellung im Zuge der B 64 OU Warendorf. Der Auftrag umfasst die fachliche Unterstützung bei der Bearbeitung von Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für ein Verkehrsbauwerk.

Standort Projekt
Warendorf, Deutschland
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme 3,0 Mio. EUR (Personen) und 5,0 Mio. EUR (sonstige Schäden)
  • Nachweis von Referenzprojekten in der Objektplanung Verkehrsanlagen (Genehmigungsplanung) aus den letzten 10 Jahren
  • Projektleiter mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium und Erfahrung in leitender Funktion

Rollenqualifikationen

  • Projektmitarbeiter mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium und mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen
  • Projektleiter mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium und Erfahrung in leitender Funktion
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Bildung von Bewerbergemeinschaften möglich
  • Elektronische Einreichung erforderlich
  • Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV möglich
Originaltitel: Bearbeitung von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren
deen