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Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt den Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für eine Vielzahl von Arzneimittelwirkstoffen. Ziel ist die Sicherstellung der Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Pharmazeutische Unternehmen können dem Vertrag jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Das Verfahren dient als Übergangsvereinbarung bis zum Inkrafttreten exklusiver Verträge. Interessenten müssen unterzeichnete Verträge, Nachweise über die arzneimittelrechtliche Zulassung sowie Eigenerklärungen einreichen.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V für verschiedene Arzneimittelwirkstoffe durch die GWQ ServicePlus AG.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen