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Interimsvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Busverkehr auf der Linie 86 Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim. Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz auf der Linie 86 (Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.07.2026 (erster Betriebstag) und endet am 31.12.2026 (letzter Betriebstag). Der Erfüllungsort ist zu einem überwiegenden Teil im Landkreis Neu-Ulm. Angebote von Bietergemeinschaften und die Berufung auf Kapazitäten Dritter sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre auf der Linie 86. Die Leistung erstreckt sich von Juli bis Dezember 2026.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen