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Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sogenanntes Open House Verfahren. Gegenstand des vorliegenden Open House Verfahrens ist der Abschluss von nicht exklusiven Verträgen gem. § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen (und beigetretener AOKs) mit der Indikationsstellung, Behandlung und Betreuung bei bestimmten gut- oder bösartigen Tumoren, Gefäßmissbildungen oder funktionellen Störungen nach Maßgabe des Vertrages. Das Open House Verfahren steht allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern offen, die bereit sind dem Vertrag beizutreten. Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag. Der Beitritt des Leistungserbringers endet: a) mit dem Ende oder dem Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen. b) durch die schriftliche Kündigung des teilnehmenden Leistungserbringers gegenüber der AOKN. Eine Kündigung der Teilnahme eines Leistungserbringers kann jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Quartals erfolgen, frühestens nach Ablauf eines Teilnahmejahres. c) mit dem Ausspruch der fristlosen Kündigung seitens der AOKN wegen eines schwerwiegenden oder wiederholten nachweislichen Verstoßes des Leistungserbringers gegen die Verpflichtungen dieses Vertrages. d) mit Beendigung dieses Vertrages. Vertragsschlüsse sind jeweils mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderquartals möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten für den Beitritt zum 01.04.2026 ist der 28.02.2026. Letztmalige Beitrittsmöglichkeit besteht zum 01.01.2028, vorausgesetzt, dass die Beitrittsunterlagen vollständig zum 01.12.2027 vorliegen, wobei die vollständige Übermittlung per E-Mail fristwahrend ist.
Abschluss und Verlängerung eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit stereotaktischer Strahlentherapie innerhalb des Zeitraumes 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit quartalsweiser Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit. An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, 5.1.9) erfüllt.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen