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Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung. Die Verwertung kann in einem oder mehreren Verfahrensschritten erfolgen und ist verfahrensoffen. Verwertungsanlagen müssen öffentlich-rechtlichen Vorschriften genügen. Prognostizierte Mengen variieren je nach Region.
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet. Abfälle unterliegen der Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG. Verwertung erfolgt nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen