Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 11T
32339 Espelkamp
Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt (Bielefeld)
Projektübersicht

Ausschreibung für Rohbauarbeiten und Erdarbeiten in Espelkamp. Los 1: Rohbauarbeiten mit Betonbauteilen, Stahlbetonwänden und Decken. Los 2: Erdarbeiten mit Winkelstützwänden und Schottertragschicht. Beide Lose erfordern mindestens 30% Recyclingbeton. Angebotspreis ist alleiniges Zuschlagskriterium. Möglichkeit eines Kombinationsrabatts bei Angeboten für beide Lose.

Neubau einer Evangelischen Kirche. Nachhaltige Materialgewinnung für Betonbauteile. Rohbauarbeiten mit Beton, Stahlbeton und Mauerwerk.

Standort Projekt
32339 Espelkamp, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 3.100.000,00 €
HOAI - Siehe Vergabeunterlagen Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
  • Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
  • Zahlung gemäß VOB/B
  • Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
  • Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Rohbau / Erdarbeiten
deen