Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 32T
Vertragsbeginn
in 80T
04103 Leipzig
Universitätsklinikum Leipzig AöR (Leipzig)
Projektübersicht

Ausschreibung für Neubau einer Energiezentrale. Projekt umfasst Los 310: Elektroanlagen Demontage/Interim und statische Ertüchtigung. Leistungen beinhalten Bereitstellung und Anschluss von Notstromaggregaten, Demontage von Kabelwegen und Anlagen, Umsetzen von Verteilern und Beleuchtung, Umbau von Doppelböden sowie Rückbau und Wiedereinbau von Tankleitungen. Zugang für KMU möglich. Bieter müssen technische Leistungsfähigkeit nachweisen und Referenzen vorlegen. Eignung kann durch Präqualifikation oder Eigenerklärung erfolgen. Angebot muss vollständig sein.

Neubau einer Energiezentrale. Umfassende Elektroanlagen. Demontage und Interim.

Standort Projekt
Liebigstraße 18, 04103 Leipzig, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 250.000,00 €
HOAI - Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten ausschließlich die Ausführungsfristen gem. Punkt 1 des Formblattes 214 inkl. Einzelfristen.
  • Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
  • Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
  • Gemäß VOB/B.
Originaltitel: Neubau Energiezentrale ZKM - Los 310 Elektroanlagen Demontage/Interim statische Ertüchtigung
deen