Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 46T
Abgabe
vor 13T
Heute
Vertragsbeginn
in 1T
99425 Weimar
MFPA - Materialforschungs- und -prüfanstalt an der Bauhaus-Universität Weimar (Weimar)
Projektübersicht

Beschaffung eines Intensivmischers für die MFPA Weimar. Das Gerät dient der Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und Materialversuchen. Die Mischer sind für mineralische Massen konzipiert. Die Projektlaufzeit ist von April 2026 bis November 2026 angesetzt. Die Ausschreibung richtet sich explizit an kleine und mittlere Unternehmen. Einreichung der Angebote ist bis zum 30. März 2026, 11:00 Uhr möglich. Die Vergabe erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Übergeben.

Anschaffung eines Intensivmischers für Forschungszwecke. Fokus auf Materialversuche und Homogenisierung. Geeignet für mineralische Massen.

Standort Projekt
MFPA Weimar, Niedergrunstedter Weg 12, 99425 Weimar, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß &160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: Intensivmischer
deen