Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 36T
Vertragsbeginn
in 90T
01796 Pirna
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, Am Viertelacker 14, 01259 Dresden (Dresden)
Projektübersicht

Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen vergibt Planungsleistungen. Auftrag: Hochwasserschutz Seidewitz. Teilobjekt 2, Schäden 2001728 bis 2001734. Leistungen Lph 5-9 Objektplanung Ingenieurbauwerke. Besondere Leistungen: Gestattungsverträge, Abrisskonzept, naturschutzfachliche Planung, ökologische Baubegleitung, Koordinierung geotechnische Baubegleitung. Geeignet für freiberufliche Tätigkeiten. Projektstandort: Gewässer Seidewitz, Pirna. Dauer: 02.06.2026 bis 30.11.2033. Vergabeart: Offenes Verfahren nach VgV. Einreichung: elektronisch. Angebotsfrist: 09.04.2026, 11:00 Uhr. Zuschlagskriterium: Preis (100%).

Planung für Hochwasserschutz Seidewitz. Schäden 2001728 bis 2001734. Ingenieurleistungen Objektplanung.

Standort Projekt
Gewässer Seidewitz, zwischen Pirna und Ortsteil Zehista, 01796 Pirna, DE
Finanzen
Geschätztes Honorar 30.000.000,00 €
HOAI - 3,0 Mio. EUR für Personen- und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bieters insgesamt: Mindestens 3 Referenzen aus den letzten 6 Jahren für die Lph 5-8 Ingenieurbauwerke, für naturnahen Wasserbau und die Herstellung der Fischdurchgängigkeit eines Fließgewässers, mit einer Bausumme von mind. 500.000 € netto. Leistungserbringung vom Gewässer aus mit Böschungshöhen größer als 2,5 m. Referenzen mit Angabe der Herstellkosten, des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraums und des Bauzeitraumes sowie des Ansprechpartners für die Referenzen.
  • Persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: Mindestens 1 Referenzen aus den letzten 6 Jahren für die Lph 5-8 Ingenieurbauwerke, für naturnahen Wasserbau und die Herstellung der Fischdurchgängigkeit eines Fließgewässers, mit einer Bausumme von mind. 500.000 € netto. Leistungserbringung vom Gewässer aus mit Böschungshöhen größer als 2,5 m. Referenzen mit Angabe der Herstellkosten, des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraums und des Bauzeitraumes sowie des Ansprechpartners für die Referenzen.
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung: mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen- und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in v. g. Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Bietergemeinschaften muss der geforderte Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Erklärung des Bieters zum MiLoG; Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur; Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; Formblatt zur Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 - Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgegeben wird.

Rollenqualifikationen

  • Projektleiter mit Ingenieurbauwerk Erfahrung
  • Stellvertretender Projektleiter mit Ingenieurbauwerk Erfahrung
Technische Details
HOAI LP5-8

Besondere Bedingungen

  • Gemäß Besondere Vertragsbedingungen der Landestalsperrenverwaltung (BVB-LTV) und Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (AVB-ING).
  • Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: HWSB 2013 Seidewitz in Pirna - Teilobjekt 2, Schäden 20017258-2001734
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