Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 28T
32339 Espelkamp
Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt (Bielefeld)
Projektübersicht

Auftrag für Glasfassade in Espelkamp. Gewerk: Statik und Werkstattzeichnungen für Profilglasfassade, inklusive Auflager und Anschlüsse. Umfang: ca. 650 m² 4-schalige Profilglasfassade mit transluzenter Wärmedämmung. Ca. 270 lfdm Einfassprofile und ca. 270 lfdm statische Auflagerwinkel und Montagewinkel. Ein Alu-Glas-Türelement in Glasfassade ist enthalten. Projektstandort ist Espelkamp, 32339. Voraussichtliche Ausführungszeitraum: ca. Oktober 2026 bis ca. April 2027. Die Vertragslaufzeit beträgt 7 Monate. Angebote sind bis zum 20. April 2026, 11:00 Uhr einzureichen. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung: 5% der Auftragssumme. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 3% der Summe der Abschlagszahlungen.

Statik + Werkstattzeichnungen Profilglasfassade einschl. Auflager und Anschlüsse. Ca. 650 m2 4-schalige Profilglasfassade mit transluzenter Wärmedämmung. Ca. 270 lfdm Einfassprofile. Ca. 270 lfdm statische Auflagerwinkel und Montagewinkel. 1 St. Alu-Glas-Türelement in Glasfassade.

Standort Projekt
32339 Espelkamp, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 832.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder:- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
  • Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder:- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
  • Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder:- Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegeben werden, muss mindestens 832.000 € netto betragen.
  • Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder:- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
  • Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder:- Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
  • Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder:- Gewerbeanmeldung anstelle des Handelsregisterauszuges- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
  • Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder:- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Glasfassade
deen