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Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) schreibt die laufende betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung der sächsischen Inklusionsbetriebe gemäß §§ 215 ff. SGB IX aus. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Integrationsamt unterstützt diese Betriebe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Der Auftrag umfasst die fachliche Beratung und Begleitung der Betriebe zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate (01.01.2027 bis 31.12.2031).
Laufende betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung der sächsischen Inklusionsbetriebe im Sinne der §§ 215 ff. SGB IX durch das Integrationsamt beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Besondere Bedingungen