Bekanntmachungs-ID: 019f5bc2-7188-43b3-a39a-c9bf03bcd2f9
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Der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt schreibt forstwirtschaftliche Dienstleistungen für die hochmechanisierte Holzernte einschließlich Rückung in 11 Losen aus. Die Arbeiten erstrecken sich über verschiedene Reviere (u.a. Burgenland, Ziegelroda, Lodersleben, Rothenschirmbach, Annarode, Zollhaus, Südharz, Schiefergraben, Saurasen, Merseburg) und umfassen einen Leistungszeitraum vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Die Anforderungen beinhalten spezifische forstliche Erschwernisse wie topografische Gegebenheiten, Naturschutzauflagen, motormanuelle Hilfsleistungen und die Berücksichtigung von Erholungsverkehr. Die Vergabe erfolgt in einem offenen Verfahren.
Ausschreibung für hochmechanisierte Holzernte und Rückung in verschiedenen Revieren des Landesforstbetriebs Sachsen-Anhalt. Der Auftrag umfasst insgesamt 11 Lose für forstwirtschaftliche Dienstleistungen im Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Burgenland A umfasst im Revier Burgenland die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 27 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 1.100 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 1.000 Fm Laubholz. Der Nadelholzansatz ist vollständig der BHD-Kategorie von mindestens 20 cm bis unter 30 cm zugeordnet. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 39 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 33 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 28 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 90 % im Neigungsbereich 0 bis 15 % und 10 % im Neigungsbereich 16 bis 25 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 20 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 100 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche und FSC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 2 Umsetzungen der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten im unmittelbaren Einflussbereich von Wohngebieten auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten in Naturschutzgebietslagen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.
Ziegelroda A umfasst im Revier Ziegelroda die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 105 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 4.200 Fm, davon ca. 200 Fm Nadelholz und ca. 4.000 Fm Laubholz. Zusätzlich ist ein Teilziel von 50 % bis zum 31.12.2026 ausgewiesen. Die BHD-Verteilung des Nadelholzes umfasst 44 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 38 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 30 cm und 18 % mit einem mittleren BHD ab 30 cm. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 13 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 61 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 26 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 70 % im Neigungsbereich 0 bis 15 %, 10 % im Neigungsbereich 16 bis 25 % und 20 % im Neigungsbereich 26 bis 40 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 90 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 80 % mit 20-m-Gassenabstand und 20 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Vorlieferarbeiten sind auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Der Einsatz einer Traktionsseilwinde ist auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 1 Umsetzung der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten entlang öffentlicher Straßen, Stromleitungen oder Bahnlinien auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten im unmittelbaren Einflussbereich von Wohngebieten auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die erforderliche Neuanlage beziehungsweise Ergänzung von Rückegassen auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; reine Gassenanlage ohne regulären flächenhaften Aufarbeitungsumfang auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die Entnahme vorhandener Verjüngung auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 100 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Holzeinschlag innerhalb eingezäunter Bereiche auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; nicht oder nicht vollständig ausgezeichnete Arbeitsflächen ohne fest ausgewiesenen Flächen- oder Mengenanteil; die Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 80 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die Aufarbeitung von Sturmholz auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die Rückung von Schlagreisig beziehungsweise Kronenholz auf ca. 80 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die Rückung einzelner Stämme für Submissionen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten in Naturschutzgebietslagen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 80 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; sonstige Sondersituationen im Zusammenhang mit NTZ Eichenprachtkäfer sowie Sanitär- und Sammelhieben auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Umfang, zeitliche Abfolge und konkrete Ausführung können darüber hinaus durch Schadereignisse, Holzmarktsituation, Witterungverhältnisse, Sicherheitsmängel der Firma sowie Qualitäsmängel der abgelieferten Leistung beeinflusst beziehungsweise angepasst werden. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.
Lodersleben A umfasst im Revier Lodersleben die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 39 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 2.100 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 2.000 Fm Laubholz. Der Nadelholzansatz ist vollständig der BHD-Kategorie von mindestens 20 cm bis unter 30 cm zugeordnet. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 25 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm und 75 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 80 % im Neigungsbereich 0 bis 15 %, 15 % im Neigungsbereich 16 bis 25 % und 5 % im Neigungsbereich 26 bis 40 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 10 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 80 % mit 20-m-Gassenabstand und 20 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 60 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Umsetzungen der Maschinen über Entfernungen von mehr als 10 km sind nicht kalkuliert. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 70 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die Rückung einzelner Stämme für Submissionen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.
Rothenschirmbach A umfasst im Revier Rothenschirmbach die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 60 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 2.600 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 2.500 Fm Laubholz. Die BHD-Verteilung des Nadelholzes umfasst 25 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 25 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 30 cm, 25 % mit einem mittleren BHD ab 30 cm und 25 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 35 cm. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 15 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 30 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm, 25 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm und 30 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 40 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 75 % im Neigungsbereich 0 bis 15 %, 20 % im Neigungsbereich 16 bis 25 % und 5 % im Neigungsbereich 26 bis 40 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 20 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 35 % mit 20-m-Gassenabstand, 60 % mit 40-m-Gassenabstand und 5 % mit Gassenabstände von mehr als 40 m. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 50 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 2 Umsetzungen der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: Arbeiten entlang öffentlicher Straßen, Stromleitungen oder Bahnlinien auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten im unmittelbaren Einflussbereich von Wohngebieten auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Neuanlage beziehungsweise Ergänzung von Rückegassen auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die Entnahme vorhandener Verjüngung auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; nicht oder nicht vollständig ausgezeichnete Arbeitsflächen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.
Annarode A umfasst im Revier Annarode die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 25 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 1.100 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 1.000 Fm Laubholz. Der Nadelholzansatz ist vollständig der BHD-Kategorie von mindestens 20 cm bis unter 30 cm zugeordnet. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 30 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 40 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 30 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 90 % im Neigungsbereich 0 bis 15 % und 10 % im Neigungsbereich 16 bis 25 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 80 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 30 % mit 20-m-Gassenabstand und 70 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche und FSC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 1 Umsetzung der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 70 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.
Zollhaus A umfasst im Revier Zollhaus die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 75 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 3.600 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 3.500 Fm Laubholz. Der Nadelholzansatz ist vollständig der BHD-Kategorie von mindestens 20 cm bis unter 30 cm zugeordnet. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 20 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 60 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 20 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 60 % im Neigungsbereich 0 bis 15 % und 40 % im Neigungsbereich 16 bis 25 %. Ein pauschaler Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Anteil ist mit 0 % ausgewiesen. Die Feinerschließung verteilt sich auf 30 % mit 20-m-Gassenabstand und 70 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 30 % der Hiebsfläche einzuplanen; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 30 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche und FSC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Umsetzungen der Maschinen über Entfernungen von mehr als 10 km sind nicht kalkuliert. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 60 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 60 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die Rückung einzelner Stämme für Submissionen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten in Naturschutzgebietslagen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten entlang öffentlicher Straßen, Stromleitungen oder Bahnlinien auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die erforderliche Neuanlage beziehungsweise Ergänzung von Rückegassen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.
Südharz A umfasst im Revier Südharz die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 25 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 1.500 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 1.400 Fm Laubholz. Der Nadelholzansatz ist vollständig der BHD-Kategorie von mindestens 20 cm bis unter 30 cm zugeordnet. Für das Laubholz sind im Ausgangsblatt ausdrücklich folgende, nicht vollständig auf 100 % auflösende Teilanteile benannt: 7 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 37 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 15 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm; der verbleibende Anteil ist dort keiner weiteren BHD-Kategorie eindeutig zugeordnet. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 100 % im Neigungsbereich 16 bis 25 %. Ein pauschaler Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Anteil ist mit 0 % ausgewiesen. Die Feinerschließung verteilt sich auf 100 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Vorlieferarbeiten sind auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche und FSC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Eine konkrete Anzahl von Umsetzungen über mehr als 10 km ist nicht ausgewiesen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 60 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 60 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die Rückung einzelner Stämme für Submissionen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten in Naturschutzgebietslagen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten entlang öffentlicher Straßen, Stromleitungen oder Bahnlinien auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die erforderliche Neuanlage beziehungsweise Ergänzung von Rückegassen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.
Bodenschwende A umfasst im Revier Bodenschwende die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 100 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 3.000 Fm, davon ca. 500 Fm Nadelholz und ca. 2.500 Fm Laubholz. Die BHD-Verteilung des Nadelholzes umfasst 30 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 50 % mit einem mittleren BHD ab 30 cm und 20 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 35 cm. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 15 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 30 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm, 20 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm und 35 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 40 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 60 % im Neigungsbereich 0 bis 15 %, 30 % im Neigungsbereich 16 bis 25 % und 10 % im Neigungsbereich 26 bis 40 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 70 %. Die Erschließung ist im Ausgangsblatt mit 85 % mit 20-m-Gassenabstand und 50 % mit 40-m-Gassenabstand angegeben; die kumulativ über 100 % liegenden Werte wurden unverändert übernommen und bedürfen einer abschnittsbezogenen kalkulatorischen Zuordnung. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Umsetzungen der Maschinen über Entfernungen von mehr als 10 km sind nicht kalkuliert. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Neuanlage beziehungsweise Ergänzung von Rückegassen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; motormanuelle Hilfsleistungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.
Schiefergraben A umfasst im Revier Schiefergraben die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 30 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 1.600 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 1.500 Fm Laubholz. Die BHD-Verteilung des Nadelholzes umfasst 20 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm und 80 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 30 cm. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 48 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 17 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 35 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 64 % im Neigungsbereich 0 bis 15 %, 29 % im Neigungsbereich 16 bis 25 % und 7 % im Neigungsbereich 26 bis 40 %. Ein pauschaler Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Anteil ist mit 0 % ausgewiesen. Die Feinerschließung verteilt sich auf 64 % mit 20-m-Gassenabstand, 29 % mit 40-m-Gassenabstand und 7 % mit Gassenabstände von mehr als 40 m. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 30 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 1 Umsetzung der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.
Saurasen A umfasst im Revier Saurasen die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 40 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 2.200 Fm, davon ca. 200 Fm Nadelholz und ca. 2.000 Fm Laubholz. Die BHD-Verteilung des Nadelholzes umfasst 30 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 30 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 30 cm, 20 % mit einem mittleren BHD ab 30 cm und 20 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 35 cm. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 20 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 30 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm, 30 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm und 20 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 40 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 40 % im Neigungsbereich 0 bis 15 %, 40 % im Neigungsbereich 16 bis 25 % und 20 % im Neigungsbereich 26 bis 40 %. Ein pauschaler Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Anteil ist mit 0 % ausgewiesen. Die Feinerschließung verteilt sich auf 85 % mit 20-m-Gassenabstand und 15 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 50 % der Hiebsfläche einzuplanen; Der Einsatz einer Traktionsseilwinde ist auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 10 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 1 Umsetzung der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; Arbeiten entlang öffentlicher Straßen, Stromleitungen oder Bahnlinien auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; eine witterungsabhängige Ausführung ausschließlich bei ausreichend tragfähigen Frostbedingungen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.
Merseburg A umfasst im Revier Merseburg die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 100 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 2.500 Fm Laubholz. Für das Nadelholz ist keine BHD-Aufteilung ausgewiesen. Für das Laubholz sind im Ausgangsblatt ausdrücklich folgende, nicht vollständig auf 100 % auflösende Teilanteile benannt: 20 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 40 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm, 20 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm und 10 % mit der ZSN-Kategorie mit einem Mindest-BHD von 40 cm; der verbleibende Anteil ist dort keiner weiteren BHD-Kategorie eindeutig zugeordnet. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 90 % im Neigungsbereich 0 bis 15 % und 10 % im Neigungsbereich 16 bis 25 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 40 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 20 % mit 20-m-Gassenabstand und 80 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf ca. 20 % der Hiebsfläche einzuplanen; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf ca. 40 % der Hiebsfläche einzuplanen. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche und FSC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 2 Umsetzungen der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: Arbeiten entlang öffentlicher Straßen, Stromleitungen oder Bahnlinien auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten im unmittelbaren Einflussbereich von Wohngebieten auf ca. 40 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Neuanlage beziehungsweise Ergänzung von Rückegassen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 60 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.