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Die AOK Nordost schreibt den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open House-Verfahrens aus. Das Verfahren ermöglicht pharmazeutischen Unternehmen den jederzeitigen Beitritt zu einheitlichen Vertragskonditionen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne Exklusivität, bei dem die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate beträgt. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt über die Vergabeplattform DTVP.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open House-Verfahrens durch die AOK Nordost.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen