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Es handelt sich um den Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Das Verfahren ist als Open House-Verfahren konzipiert. Teilnehmen können alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen. Individuelle Verhandlungen sind ausgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate. Vertragsbeginn ist der 1. des Folgemonats nach Vertragsschluss. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2028. Die Frist zur Einreichung der Angebote ist der 5. des jeweiligen Vormonats. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU. Die Veröffentlichung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten liegt bei den Sozialgerichten. Ein Vergabenachprüfungsverfahren ist nicht statthaft.
Anforderungen an den Bieter