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Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt die Beförderung von behinderten Schülern aus. Die Leistung umfasst Fahrten zu Schulen in M-V und bundesweit ab Schuljahr 2026/2027. Es gibt acht Lose mit unterschiedlichen regionalen Schwerpunkten. Die Vergabe erfolgt nach VOB/A und § 97 ff. GWB. Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich der Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 4, Umweltfreundlichkeit) und der Tourenplanung. Die Leistung kann einmalig um 24 Monate verlängert werden.
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen zum Besuch der Schulen. Die Beförderung erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027. Dies umfasst Fahrten innerhalb Deutschlands.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen