Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

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Abgabe
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Vertragsbeginn
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48161 Münster
Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement (Münster)
Projektübersicht

Die Stadt Münster sucht einen Dienstleister für Baulogistik und Baustelleneinrichtung im Rahmen des 2. Bauabschnitts des Bestandsumbaus der Gesamtschule Münster-West. Gesucht wird die Lieferung, Unterhaltung, Betrieb und der Rückbau einer übergeordneten Baustelleneinrichtung. Dies umfasst unter anderem Bauzaunanlagen, Containeranlagen, Videoüberwachung, Baustromversorgung sowie baulogistische Dienstleistungen für den Baustellenbetrieb. Die Ausschreibung richtet sich auch an kleinere und mittlere Unternehmen und berücksichtigt ökologische Aspekte wie Klimaanpassung, Klimaminderung und Emissionsvermeidung. Zudem wird auf Tariftreue und soziale Ziele Wert gelegt. Die Vergabe erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Vergabeverordnung (VgV). Bieter müssen verschiedene Eignungskriterien nachweisen, darunter Referenzen, Umsatzzahlen, Beschäftigtenzahlen, Steuer- und Beitragsnachweise sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch bis zum 24.03.2026. Die Vertragslaufzeit ist bis zum 31.08.2028 angesetzt.

Baulogistik, Baustelleneinrichtung. Lieferung, Unterhaltung, Betrieb und Rückbau. Übergeordnete Baustelleneinrichtung.

Standort Projekt
Tilbecker Straße 26, 48161 Münster, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen der letzten drei Jahre (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
  • Gesamtumsatz (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
  • Insolvenzverfahren, Liquidation (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
  • Steuern, Abgaben, Beiträge (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
  • Berufsgenossenschaft (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
  • Berufshaftpflichtversicherung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
  • Berufsregister (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
  • Beschäftigte (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
  • Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
  • Wir bitten um die Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses im PDF und im GAEB Format.
  • Falls Sie noch kein Kalkulationsprogramm nutzen, können Sie gerne das kostenfreie Programm Offerte_L verwenden. Den Link zur Installationsdatei finden Sie in den Vergabeunterlagen.
  • Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet.
  • Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen.
  • Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Link in der Bekanntmachung zur angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen.
  • Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de
  • Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de
  • Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO.
  • Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
  • Datenkategorien und Datenherkunft: - Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung - ggf. gültige E-Mail-Adresse, - Anschrift, - Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge - Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
  • Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
  • Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
  • Rechte der betroffenen Person: Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit: 1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten; 2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten, 3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. 4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen; 5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln 6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
  • Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
  • Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Keine oder anderweitige Formerfordernis: - ausgefülltes Leistungsverzeichnis: Wir bitten um die Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses im PDF und im GAEB Format. Falls Sie noch kein Kalkulationsprogramm nutzen, können Sie gerne das kostenfreie Programm Offerte_L verwenden. Den Link zur Installationsdatei finden Sie in den Vergabeunterlagen. - 513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW - 512 EU 04-2016 - Vertragsbedingungen des Landes NRW
Originaltitel: Baulogistik, Baustelleneinrichtung - 2.BA Gesamtschule Münster-West Bestandsumbau
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