Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 3T
Heute
Fragen
in 13T
Teilnahme
in 23T
Vertragsbeginn
in 135T
56068 Koblenz
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main)
Projektübersicht

Generalsanierung Korridor Rechter Rhein Nachtragsmanagement BA1 LOS 1. Prüfung dem Grunde nach. Prüfung der Höhe nach. Generalsanierung Korridor Rechter Rhein Nachtragsmanagement BA2 LOS 2. Prüfung dem Grunde nach. Prüfung der Höhe nach. Generalsanierung Korridor Rechter Rhein Nachtragsmanagement BA3+4 LOS 3. Prüfung dem Grunde nach. Prüfung der Höhe nach. Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Angebot der 1. Angebotseröffnung behält Gültigkeit. Zuschlag auf wirtschaftlichstes Angebot erteilt.

Generalsanierung Korridor Rechter Rhein. Nachtragsmanagement. Prüfung dem Grunde nach und der Höhe nach.

Standort Projekt
56068 Koblenz, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
  • Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
  • Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
  • Das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschließlich der Nebenangebote behält weiterhin Gültigkeit.
  • Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt.
  • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
  • Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
  • Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB).
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
  • Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Originaltitel: Generalsanierung Korridor Rechter Rhein Nachtragsprüfer
deen