Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 32T
67061 Ludwigshafen
Stadt Ludwigshafen, Freiraumplanung und Grünconsulting (Ludwigshafen)
Projektübersicht

Neubau der Außenanlagen der Albert-Schweitzer-Schule Ludwigshafen, Bauabschnitt 2. Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8. Umfassende Außenanlagenumgestaltung mit Belags-, Rasen- und Pflanzflächen. Erneuerung von Fassadenrinnen, Fallschutzplatten, Bäumen und Einhausungen. Untersuchung von Bodenaushub für abfallrechtliche Deklaration ist Teil der Ausschreibung. Baufreigabe liegt vor. Berücksichtigung von EU-Sanktionen und russischen Geschäftsbeziehungen gefordert. Kommunikation und Angebotsabgabe ausschließlich über Vergabeplattform.

Albert-Schweitzer-Schule Ludwigshafen - Außenanlagenumbau Abschnitt 2. Neubau Außenanlagen mit Pflaster, Rasen und Bäumen. Neu sind auch Fallschutz und Mülleinhausungen.

Standort Projekt
Georg-Herwegh-Straße 9, 67061 Ludwigshafen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.500.000,00 €
HOAI - EUR
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
  • Angabe zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsbzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräften
  • Angabe zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Führungskräfte
  • Nachweis bestehende Versicherung oder Erklärung für den Auftragsfall
  • Abgabe der Eigenerklärung EU-Sanktionen Russland
  • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (inkl. Angabe der betreffenden Jahreszahlen), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
  • Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124LD eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
  • Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Technische Details
HOAI LP5LP6LP7LP8

Besondere Bedingungen

  • Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die 'Eigenerklärung Bezug Russland' (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
  • Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
  • Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
  • Die Nachforderungen richten sich nach § 56 VGV.
  • Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
  • Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: Albert-Schweitzer-Schule Ludwigshafen -Umgestaltung der Außenanlagen - Bauabschnitt 2, Honorarvergabe LPH 5 bis 8
deen