Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 48T
Teilnahme
vor 13T
Heute
20457 Hamburg
Hamburg Port Authority AöR (Hamburg)
Projektübersicht

Die Hamburg Port Authority (HPA) plant die Verbringung und Lagerung von Brückenüberbauten. Die zwei Überbauten Nord und Süd sollen ausgehoben und zu einem Montageplatz am Auguste-Viktoria-Kai transportiert werden. Dies geschieht mittels einer extra herzustellenden Verschubbahn. Der Aushub ist für Anfang 2028 geplant. Die Maßnahme umfasst das Herrichten der Montagefläche, Herstellung einer Verschubbahn auf Wasser und an Land, Herstellung von Auflagerungen, Leichtern der Überbauten und Ausschwimmen/Verbringung/Lagerung auf die Montagefläche. Die weitere Lagerung, spätere Instandsetzungen, Neubau des mittleren Überbaus und Wiedereinbau sind nicht Gegenstand dieser Vergabe.

Aushub und Transport von Brückenüberbauten. Lagerung für ca. 10 Jahre. Neubau und Wiedereinbau ausgeschlossen.

Standort Projekt
20457 Hamburg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 10.000.000,00 €
Nach RBBau
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach § 123 und § 124 GWB

Rollenqualifikationen

  • Erstellung der Ausführungsunterlagen für das Ausschwimmen eines Überbaus
  • Erstellung der Nachweise für die Schwimmstabilität für die eingesetzten Pontons und Geräte
  • Erstellung der Ausführungsunterlagen für tief gegründete Stahlbetonkonstruktionen für Ingenieurwasserbauten oder Brücken
  • Bauen unter Tideeinfluss
  • Herstellung von Großbohrpfählen in tiedebeeinflussten Gewässern
  • Herstellung von Micropfählen und Stahtbetonfundamenten
  • Ein- oder Ausschwimmen eines Überbaus mit einer Länge von mindestens 50 m oder einem Gewicht von mindestens 500 t
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
  • elektronischer Weg (digital) über www.vergabe.rib.de
  • Bewerbergemeinschaften sind zugelassen
  • Nachunternehmer: Siehe Kapitel 6 in den Informationen zum Bewerberbogen
  • Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
  • Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016.
Originaltitel: Aushub der Brücken-Seitenteile der Freihafenelbbrücke
deen