Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 9T
Heute
Fragen
in 3T
Abgabe
in 17T
Vertragsbeginn
in 72T
03149 Forst (Lausitz)
Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin, Fachbereich Bauverwaltung (Forst (Lausitz))
Projektübersicht

Die Baumaßnahme betrifft die Neugestaltung des Brandenburgischen Textilmuseums. Es werden Modernisierungsmaßnahmen der Dauerausstellung durchgeführt. Ziel ist die Steigerung der Attraktivität für Besucher. Der Museumsrundgang wird optimiert. Die Leistung umfasst Medientechnik und Medienproduktion. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren. Die Angebotsfrist endet am 10.03.2026. Die Zuschlagsfrist beträgt 51 Tage.

Neubau des Brandenburgischen Textilmuseums. Modernisierung der Dauerausstellung. Steigerung der Attraktivität. Optimierung des Rundgangs.

Standort Projekt
Sorauer Straße 37, 03149 Forst (Lausitz), DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
HOAI - siehe Ausschreibungsunterlagen
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • mind. 3 Referenzen
  • Mindestauftragsvolumen von mindestens 300.000 EUR
  • im Zusammenhang mit musealen Dauerausstellungen steht
  • ein ähnliches Umfang und ein ähnliches Leistungsprofil wie die ausgeschriebene Leistung aufweist
  • im denkmalgeschützten Gebäude durchgeführt worden sein
  • innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung erbracht werden

Rollenqualifikationen

  • Eignungskriterien
  • Referenzen
Technische Details
HOAI AG1AG2AG3AG7AG8

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
  • Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB).
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
  • Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
  • Freistellungsbescheinigung Bauabzugssteuer nach § 48 b EstG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Freistellungsbescheinigung Bauabzugssteuer nach § 48 b EstG
  • Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
  • Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Originaltitel: VE03 Medientechnik und Medienproduktion
deen