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Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, schreibt die Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §34 HOAI für die Integration des Landessozialgerichts (LSG) in den bestehenden Gebäudekomplex des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig aus. Das Projekt umfasst die vertiefende Planung und Ausarbeitung der Vorzugsvariante im Bestand, die funktionale Integration unter Berücksichtigung technischer Anforderungen wie Brandschutz und Bauphysik sowie die Sicherstellung des laufenden Gerichtsbetriebs während der Bauausführung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Bewerber müssen ihre Eignung durch Referenzen, Umsatznachweise und eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung belegen.
Objektplanung für die Integration des Landessozialgerichts in den bestehenden Gebäudekomplex des Oberverwaltungsgerichts Schleswig unter laufendem Betrieb.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen