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Die NRW.BANK schreibt eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) für Kreativleistungen aus. Der Leistungsumfang umfasst Werbevorbereitung, Werbeberatung, Werbegestaltung, Werbefinalisierung sowie die damit verbundene Werbeproduktion. Zudem sind Leistungen zur Markenführung und zum Corporate Design gefordert. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 1.440.000 EUR netto, bei einer verbindlichen Höchstabnahmegrenze von 1.870.000 EUR über die maximale Laufzeit von vier Jahren. Das Verfahren erfolgt als Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb.
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über Leistungen der Werbevorbereitung, Werbeberatung, Werbegestaltung, Werbefinalisierung sowie Markenführung und Corporate Design für die NRW.BANK.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen