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Der Auftrag umfasst die Durchführung von Räum- und Streudiensten für Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Die Leistung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst 43 Objekte in Steglitz, Los 2 umfasst 25 Objekte in Zehlendorf. Der Auftragnehmer ist für die Bereitstellung von Personal, Fahrzeugen, Räumtechnik und Streugut sowie für die Erstellung eines detaillierten Tourenplans verantwortlich. Die Vergabe erfolgt nach dem Bestpreisprinzip. Es können Angebote für beide Lose abgegeben werden, jedoch ist der Zuschlag auf maximal ein Los pro Bieter begrenzt.
Winterdienst für die Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, aufgeteilt in zwei Lose für die Bereiche Steglitz (43 Objekte) und Zehlendorf (25 Objekte). Die Leistung umfasst Räum- und Streudienste, Bereitstellung von Streumitteln sowie Tourenplanung.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Der Auftrag für die Räum- und Streudienste für die Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf muss neu ausgeschrieben vergeben werden. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Winterdienst Schulen im Bereich Steglitz (43 Objekte) Los 2: Winterdienst Schulen im Bereich Zehlendorf (25 Objekte) Es können für beide Lose Angebote abgegeben werden. Die vergaberechtliche Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, kann jeder Bieter jedoch maximal für ein Los den Zuschlag erhalten. Sollte ein Bieter nach der Wertung bei beiden Losen erstplatziert sein, erhält er den Zuschlag ausschließlich auf das Los mit dem höheren Angebotspreis (Netto-Gesamtsumme). Der Winterdienst umfasst: • Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen, Straßen, Parkflächen, Schulhöfen etc. • Bereitstellung von Streumitteln • Ausbringen von Streugut • Entfernung und fachgerechte Entsorgung der Streumittel • Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit • Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise Das auftragnehmende Unternehmen stellt das für die Leistungserbringung erforderliche Personal, die erforderlichen Arbeitsmittel (z. B. Räumtechnik, Fahrzeuge etc.) sowie das erforderliche Streugut. Dem Auftraggeber ist spätestens bis zum 1. Oktober des lfd. Jahres ein detaillierter Tourenplan (Räumplan) für die vertraglich vereinbarten Leistungen zu übergeben. Aus diesem Plan muss zwingend hervorgehen, welche konkreten Grundstücke in welcher Reihenfolge (Linienführung) angefahren werden. Darüber hinaus ist der zeitliche Ablauf der Tour verbindlich darzustellen. Für die Angebotsabgabe sind keine Besichtigungsbestätigungen notwendig oder einzureichen. Die für den Winterdienst relevanten Flächen sind in den Leistungsverzeichnissen standortbezogen aufgeschlüsselt und darüber hinaus in zugehörigen Plänen allgemein skizziert.
Der Auftrag für die Räum- und Streudienste für die Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf muss neu ausgeschrieben vergeben werden. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Winterdienst Schulen im Bereich Steglitz (43 Objekte) Los 2: Winterdienst Schulen im Bereich Zehlendorf (25 Objekte) Es können für beide Lose Angebote abgegeben werden. Die vergaberechtliche Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, kann jeder Bieter jedoch maximal für ein Los den Zuschlag erhalten. Sollte ein Bieter nach der Wertung bei beiden Losen erstplatziert sein, erhält er den Zuschlag ausschließlich auf das Los mit dem höheren Angebotspreis (Netto-Gesamtsumme). Der Winterdienst umfasst: • Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen, Straßen, Parkflächen, Schulhöfen etc. • Bereitstellung von Streumitteln • Ausbringen von Streugut • Entfernung und fachgerechte Entsorgung der Streumittel • Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit • Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise Das auftragnehmende Unternehmen stellt das für die Leistungserbringung erforderliche Personal, die erforderlichen Arbeitsmittel (z. B. Räumtechnik, Fahrzeuge etc.) sowie das erforderliche Streugut. Dem Auftraggeber ist spätestens bis zum 1. Oktober des lfd. Jahres ein detaillierter Tourenplan (Räumplan) für die vertraglich vereinbarten Leistungen zu übergeben. Aus diesem Plan muss zwingend hervorgehen, welche konkreten Grundstücke in welcher Reihenfolge (Linienführung) angefahren werden. Darüber hinaus ist der zeitliche Ablauf der Tour verbindlich darzustellen. Für die Angebotsabgabe sind keine Besichtigungsbestätigungen notwendig oder einzureichen. Die für den Winterdienst relevanten Flächen sind in den Leistungsverzeichnissen standortbezogen aufgeschlüsselt und darüber hinaus in zugehörigen Plänen allgemein skizziert.