Die Salzstadt Staßfurt schreibt sicherheitsbehördliche Bestattungen für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 aus. Grundlage ist § 14 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA). Es handelt sich um Ersatzvornahmen für Verstorbene, bei denen keine Bestattungspflichtigen ermittelt werden können. Das geschätzte Auftragsvolumen umfasst ca. 60 Bestattungen über vier Jahre, wobei primär Feuerbestattungen, aber auch Erdbestattungen beauftragt werden können. Der Auftrag beschränkt sich auf das Stadtgebiet Staßfurt inklusive aller Ortsteile.
Durchführung von sicherheitsbehördlichen Bestattungen (Ersatzvornahmen) im Zuständigkeitsbereich der Salzstadt Staßfurt für den Zeitraum 2027 bis 2030.
Besondere Bedingungen
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Bekanntmachungs-ID: 04c85140-6e68-494c-97c4-32a5c1786905