Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 17T
Heute
Fragen
in 13T
Abgabe
in 25T
Vertragsbeginn
in 130T
90765 Fürth
Stadt Fürth (Fürth)
Projektübersicht

Lieferung von Flockungshilfsmitteln für die Schlammentwässerung. Die Menge beträgt 150 Tonnen flüssige Flockungshilfsmittel in IBC. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Eine vorzeitige Kündigung ist nach einem Jahr möglich. Die Eignungskriterien sind auf https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=292109 einsehbar. Es sind Nachweise über Umsatz, vergleichbare Referenzen und Arbeitskräfte erforderlich. Registereintragungen und eine Produktprobe sind einzureichen. Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung abgeben. Unterlagen können nachgefordert werden. Der Nachprüfungsantrag ist nach GWB zulässig.

Lieferung von 150 t flüssigen Flockungshilfsmitteln. Lieferung in IBC für Schlammentwässerung. Vertragslaufzeit zwei Jahre, Kündigung nach einem Jahr möglich.

Standort Projekt
90765 Fürth, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 465.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
  • Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat.
  • Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben.
  • Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
  • Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
  • Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
  • Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
  • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=292109 - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
  • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
  • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=292109 - Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des AVPQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im AVPQVerzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden.
  • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
  • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=292109 - Angaben zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte
  • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=292109 - Registereintragungen - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
  • Es ist eine Produktprobe mit 50 g des angebotenen Polymers einzureichen. Lieferung an die Zentrale Vergabestelle (der Kennzettel ist zu verwenden).
  • Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
  • Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Lieferung von Flockungshilfsmitteln
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