Bekanntmachungs-ID: 0587be12-5d62-4200-8c4d-078bd2b12b88
Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller
Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.
"Tender Zen hilft uns, relevante Ausschreibungen zu entdecken, die wir sonst verpasst hätten."
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit der Aufgabe der Verwaltung bundeseigener Immobilien. Im Rahmen der deutschlandweiten Wohnraumoffensive des Bundes wurden u.a. aus dem vorhandenen Bestand Liegenschaften identifiziert, die sich für die Schaffung von neuem, attraktivem und preisgedämpftem Wohnraum eignen. Mit dem Wohnungsneubau beabsichtigt die BImA insbesondere Bundesbediensteten dienstortnahen, qualitativ ansprechenden und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Damit leistet die BImA gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung des Wohnungsangebotes in Ballungsräumen. Ziel der gewünschten Planung ist die Schaffung von Wohnraum, der sowohl in der Herstellung als auch in der zukünftigen Vermietung hohen wirtschaftlichen Ansprüchen genügt. Eine effiziente Wohnraumgestaltung zur Optimierung der Wohnfläche gegenüber von Nutz- und Konstruktionsflächen soll dabei im Vordergrund stehen. Die effiziente Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Grundstücks ist zentrale Planungsaufgabe. Die Planung muss sich an den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen orientieren und die geltenden Gesetze einhalten. Die Planung soll unter Beachtung der Ökologie, des Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit und des Denkmalschutzes eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Es werden Generalplanungsleistungen für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern benötigt, die eine flächensparende, qualitätsvolle und kostenbewusste Wohnbebauung zum Ziel hat. Das Investitionsvolumen des Bauvorhabens wird durch die AG vorläufig auf 9,9 Mio. Euro brutto (KG 200 – 500) geschätzt. Die AG beabsicht dabei die Vergabe der nachfolgenden Leistungsbildern als Generalplanung: - Objektplanung Gebäude und Innenräume, - Fachplanung Tragwerksplanung, - Objektplanung Freianlagen, - Fachplanung Technische Ausrüstung, - Bauphysik (Bauakustik sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung), - Brandschutz Der Leistungsumfang ist in die folgenden Leistungsstufen gegliedert: - Stufe 1: Leistungsphasen 1-2: Grundleistungen und Besondere Leistungen - Stufe 2: Leistungsphasen 3-4: Grundleistungen und Besondere Leistungen - Stufe 3: Leistungsphasen 5-6: Ausführungsplanung (anteilig für GU-Vergabe / Entwicklung der Leitdetails), Vorbereitung der Vergabe / Funktionale Ausschreibung für GU-Vergabe - Stufe 4: Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe an einen GU - Stufe 5: Leistungsphasen 8-9: Begleitung der Bauausführungsphase, Technische Objektbetreuung seitens Gebäude inklusive Haustechnik und Dokumentation Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Leistungsstufe 1. Die AG ist berechtigt, die Leistungsstufen 2 bis 5 optional gem. Vertragsentwurf abzurufen. Der konkrete Leistungsumfang ist dem Generalplanervertrag (Anlage C-01) im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) und den Leistungsbildern (Anlage C-01.1) zu entnehmen.
Generalplanungsleistungen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in Rostock (18146). Das Bauvorhaben zielt auf eine flächensparende, qualitätsvolle und kostenbewusste Wohnbebauung ab. Das geschätzte Investitionsvolumen beträgt 9,9 Mio. Euro brutto. Die Leistung umfasst Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung, technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz.
Generalplanungsleistungen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in Rostock. Die Leistung umfasst die Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung (HLS/ELT), Bauphysik und Brandschutz. Die Vergabe erfolgt in 5 Leistungsstufen, wobei die ersten beiden Leistungsstufen direkt beauftragt werden und die weiteren optional sind.
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in 18146 Rostock, Albin-Köbis-Straße 9 und 11. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum, der sowohl in der Herstellung als auch in der zukünftigen Vermietung hohen wirtschaftlichen Ansprüchen genügt. Eine effiziente Wohnraumgestaltung zur Optimierung der Wohnfläche gegenüber von Nutz- und Konstruktionsflächen soll dabei im Vordergrund stehen. Die effiziente Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Grundstücks ist zentrale Planungsaufgabe. Die Planung muss sich an den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen orientieren und die geltenden Gesetze einhalten. Die Planung soll unter Beachtung der Ökologie, des Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit und des Denkmalschutzes eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen.