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Die Stadt Oldenburg (Oldb) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) aus. Die Stadt ist als für den Sterbe- und Auffindungsort zuständige Gemeinde verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen, sofern niemand anderes für die Bestattung sorgt. Der Auftrag umfasst die Durchführung der Bestattungen für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Stadt Oldenburg entscheidet dabei über Art und Ort der Bestattung.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) für die Stadt Oldenburg.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen