Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 51T
Fragen
vor 6T
Heute
Abgabe
in 5T
Vertragsbeginn
in 519T
Region Ost Region Ost (Berlin. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main)
Projektübersicht

Volumenvertrag über Weichenerneuerung mit Gleiserneuerung in kleinen Umbaulängen und Mengenzusage des AG in den Jahren 2027 und 2028 - Region Ost der DB InfraGO AG GB Fahrweg. Das Verfahren ist offen. Die Submission erfolgt elektronisch ohne Bieter. Eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG ist zwingend erforderlich. Lose 1 und 2 sind zusammenfassbar. Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Die Frist zur Angebotsabgabe ist der 05.05.2026.

Volumenvertrag für Weichen- und Gleiserneuerung. Region Ost. Jahre 2027-2028.

Standort Projekt
Region Ost Region Ost (Berlin. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern), DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich
  • Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB
Technische Details
HOAI AG1AG2AG3AG7AG8

Besondere Bedingungen

  • VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet
  • Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen
  • Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln
  • Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat
  • Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden.
  • Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
  • Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen (siehe Punkt 5.1.11), dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist.
  • Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
  • Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
  • Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben.
  • Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht
  • Je Los wird nur ein Auftrag erteilt
  • Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose und Losgruppen zu vergeben: Los 1 und Los 2: Im Falle der Zusammenfassung der Lose wird nur ein einziger Auftrag erteilt
  • Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntmachung der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntmachung der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB).
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
  • Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
  • Elektronische Rechnung ist erforderlich.
  • Elektronische Zahlung ist erforderlich.
Originaltitel: Volumenvertrag Weiche 2027 - 2028 Region Ost
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