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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt, TV-Untersuchung und Reinigung zu beauftragen. Es wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen. Unternehmen müssen eine angemessene Zahl an Mitarbeitern und Maschinen aufweisen. Es müssen mindestens zwei Kolonnen (Arbeitstruppe) vorgesehen werden. Jede Kolonne muss aus einem Reinigungsfahrzeug und einem TV-Inspektionsfahrzeug bestehen. Die Leistungen werden in 2 Losen ausgeschrieben. Es ist möglich, für mehr als ein Los bzw. beide Lose Angebote abzugeben. Die benannten Arbeitstrupps dürfen nicht mehrfach in den Ausschreibungslosen Los 2.1, Los 2.2, Los 2.3, Los 1.1 und Los 1.2 eingesetzt oder angegeben werden. Eine Doppelbenennung eines Arbeitstrupps in mehreren Losen ist unzulässig. Das Nichtbenennen der geforderten Arbeitstrupps gilt ebenfalls als unzulässig. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Anforderungen, insbesondere die doppelte Benennung von Arbeitstrupps oder das fehlende oder unvollständige Benennen der Arbeitstrupps, führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
TV-Inspektion und Kanalreinigung beauftragt. Einsatz von mindestens zwei Kolonnen. Jede Kolonne besteht aus Reinigungs- und Inspektionsfahrzeug.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen