Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
Heute
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in 21T
Abgabe
in 28T
31785 Hameln
Stadt Hameln - Der Oberbürgermeister (Hameln)
Projektübersicht

Die Stadt Hameln plant die Umgestaltung des Europaplatzes mit Neuanlage der Uferwand. Dies umfasst Fertigteilstufen, Böschungsabfangung mittels Trägerbohlwand und die Errichtung einer Winkelstützwand. Eine konstruktive Ufersicherung aus Wasserbausteinen ist vorgesehen. Ebenso die Verschließung eines Luftschachts der Tiefgarage mit Stahlbetondecke. Die Arbeiten grenzen an eine Schwergewichtswand und einen Fahrgastschiffanleger an. Die landschaftsarchitektonische Umgestaltung und Wegeführung werden separat vergeben. Dieses Los fokussiert auf den wasserbaulichen Teil.

Neubau einer Uferwand am Europaplatz. Fertigteilstufen und Böschungsabfangung mit Trägerbohlwand. Entwässerungsmaßnahmen und Luftschachtsanierung.

Standort Projekt
Europaplatz, 31785 Hameln, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.
Originaltitel: Umgestaltung Europaplatz Hameln - Los 1 Uferwand inkl. Fertigteilstufen etc.
deen