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Die DAK-Gesundheit schreibt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Darifenacin (ATC G04BD10) aus. Ziel ist es, mit möglichst vielen pharmazeutischen Unternehmen Rahmenverträge zu schließen, um eine diskriminierungsfreie Versorgung sicherzustellen. Der Vertrag läuft vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028, mit einer optionalen Verlängerung um 12 Monate. Das Verfahren ist als Zulassungsmodell konzipiert, bei dem ein Beitritt während der Laufzeit jederzeit möglich ist. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail. Es handelt sich um ein Verfahren außerhalb des klassischen Kartellvergaberechts, welches jedoch zur Transparenz im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Darifenacin, ATC G04BD10. Die DAK-Gesundheit beabsichtigt, mit interessierten pharmazeutischen Unternehmen Rahmenrabattverträge für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028 (zzgl. Verlängerungsoption) abzuschließen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen