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Der GKV-Spitzenverband schreibt die Prüfung seiner Jahresrechnung ab dem Rechnungsjahr 2026 neu aus. Gemäß § 77 Absatz 1a SGB IV muss die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Die Beauftragung für 2026 erfolgt durch den Verwaltungsrat, wobei eine jährliche Weiterbeauftragung für die Jahre 2027 bis 2030 unter Vorbehalt vorgesehen ist. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren. Bieter müssen einschlägige Referenzen im Bereich der Sozialversicherungsprüfung sowie Advisory-Expertise nachweisen.
Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 77 Absatz 1a SGB IV ab dem Rechnungsjahr 2026 durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen