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Durchführung von Anprallversuchen an einen geschwächten Geländerabschluss nach RiZ-ING GEL 19. Die Ausführung des Geländers sowie das Geländerabschlusses erfolgt nach Vorgaben. Gleiches gilt für die Aufstellung sowie Herstellung des Fundamentes. Insgesamt sollen vier Versuche in Anlehnung an die Normen DIN EN 12767 und DIN EN 1317 an dem Prüfgegenstand durchgeführt werden. Die einzelnen Versuche sind in der Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung bzw. Vergabe ist nur der Versuch 1 vollständig festgelegt. Die genaue Festlegung der Versuche 2-4 erfolgt jeweils nach dem vorherigen Versuch, basierend auf dessen Ergebnissen. Daher ist bei der Terminierung der Versuche ein Zeitpuffer von mindestens vier Wochen zwischen den Versuchen einzuplanen. Für die Parameter Anprall, Fahrzeugmasse, Winkel und Geschwindigkeit ist für die Versuche 2-4 ein Rahmen angegeben, in dem die Versuche stattfinden sollen. Wird im Folgenden von der Norm DIN EN 1317 gesprochen, bezieht sich dies, falls nicht anders gekennzeichnet, auf die Teile DIN EN 1317-1:2011-01, DIN EN 1317-2:2011-01, DIN EN 1317-3:2011-01 sowie DIN CEN/TS 1317-7:2024-04. Die DIN EN 12767 bezieht sich auf die Version DIN EN 12767:2025-03. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die technische Durchführung und eine ausreichende sowie umfassende Dokumentation und Auswertung der Versuche in Anlehnung an DIN EN 12767 sowie DIN EN 1317. Unter Beachtung der Vorgaben der aktuellen Prüfnormen erfasst bzw. ermittelt und dokumentiert der Auftragnehmer in eigener Verantwortung alle notwendigen Daten (inklusive geeigneter Filmaufnahmen), um das Verhalten der Fahrzeuge und des Prüfobjektes im gesamten relevanten Versuchsbereich mit allen relevanten Details (z.B. sich lösende Teile des Objektes) in allen Phasen des Anprallvorgangs vollständig (d.h. z.B. mit ausreichendem Auslauf) beschreiben und beurteilen zu können.
Durchführung von Anprallversuchen an einen geschwächten Geländerabschluss nach RiZ-ING GEL 19. Die Ausführung des Geländers sowie das Geländerabschlusses erfolgt nach Vorgaben. Gleiches gilt für die Aufstellung sowie Herstellung des Fundamentes. Insgesamt sollen vier Versuche in Anlehnung an die Normen DIN EN 12767 und DIN EN 1317 an dem Prüfgegenstand durchgeführt werden. Die genaue Festlegung der Versuche 2-4 erfolgt jeweils nach dem vorherigen Versuch, basierend auf dessen Ergebnissen. Daher ist bei der Terminierung der Versuche ein Zeitpuffer von mindestens vier Wochen zwischen den Versuchen einzuplanen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen