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Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 VgV die Dolmetscherdienstleistung für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ zu vergeben. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von Dolmetscherdiensten für diese beiden Hilfetelefone. Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027, mit einer Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 31.12.2030. Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) schreibt Dolmetscherdienstleistungen für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ aus. Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen