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Die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Krankenkassen schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Etanercept aus. Ziel ist es, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen, Verträge zu schließen. Es werden keine individuellen Verhandlungen geführt; es gelten einheitliche Konditionen ohne Exklusivität. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.05.2026 bis zum 30.04.2028. Ein Beitritt zum Verfahren ist für interessierte Unternehmen jederzeit möglich. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch oder postalisch.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Etanercept im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Ziel ist die Versorgung der Versicherten durch alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmer, die die festgelegten Eignungskriterien erfüllen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen