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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt schreibt die Durchführung der Innovationserhebungen für die Berichtsjahre 2026, 2027 und 2028 aus. Die Erhebung erfolgt auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152 und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1092. Ziel ist die Bereitstellung von Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen in der produzierenden Industrie und ausgewählten Dienstleistungssektoren an Eurostat. Der Auftragnehmer muss die methodischen Empfehlungen von Eurostat (CIS) und der OECD (Oslo Manual 2018) berücksichtigen und die Anschlussfähigkeit an bisherige Innovationserhebungen gewährleisten, um statistische Brüche zu vermeiden und Zeitreihenanalysen zu ermöglichen.
Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 und 2028 gemäß EU-Verordnung 2019/2152. Der Auftragnehmer stellt die Anschlussfähigkeit an bisherige Statistiken sicher, um Zeitreihenanalysen zu ermöglichen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen