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Deutschland ist verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen an Eurostat zu liefern. Die Ergebnisse fließen in die Forschungsberichterstattung des BMFTR und die Berichterstattung an die OECD ein. Die jährlichen Befragungen müssen gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Kommission genügen. Diese sind in der EU-Verordnung 2019/2152 und der EU-Durchführungsverordnung 2022/1092 niedergelegt. Die Erhebungen müssen die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovation Surveys und die OECD (Oslo Manual 2018) berücksichtigen. Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 und 2028 auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Der Auftragnehmer hat die Anschlussfähigkeit an bisherige Innovationserhebungen sicherzustellen. Es gibt eine Langerhebung 2027 zum Berichtsjahr 2026, eine Kurzerhebung 2028 zum Berichtsjahr 2027 und eine Langerhebung 2029 zum Berichtsjahr 2028. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 46 Monaten. Es besteht die Option einer Verlängerung um einmalig bis zu zwei Jahre.
Erhebung des Innovationsverhaltens von Unternehmen. Durchführung von jährlichen Befragungen zu Innovationsstatistiken für Eurostat. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben der EU-Kommission.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen