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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK und die hkk schreiben Open-House-Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern für die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem ein Beitritt während der gesamten Vertragslaufzeit möglich ist. Die Verträge dienen der Überbrückung zwischen Patentablauf und exklusiven Rabattverträgen. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate.
Abschluss von Open-House-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittel durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
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