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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK und die hkk führen ein Open-House-Verfahren zum Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V durch. Ziel ist der Abschluss nicht-exklusiver Verträge mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern für die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen und Fertigarzneimittel. Das Verfahren dient der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf und Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal der TK.
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittelgruppen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen