Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

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TWS Netz GmbH (Ravensburg)
Projektübersicht

Vergabe von Mehrpartner-Rahmenverträgen über Bauleistungen. "Jahresbauausschreibung" in vier Losen. Abschluss von Mehrpartner-Rahmenvereinbarungen für Bauleistungen. Der Vertrag läuft vom 01.05.2026 bis 31.03.2030. Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um ein weiteres Jahr. Der jeweilige Rahmenvertrag endet dann spätestens zum 31.03.2031. Die Bieter müssen sich für die jeweiligen Lose qualifizieren. Die Projekte sind für KMU geeignet. Das Netzgebiet der TWS Netz GmbH umfasst Gas-, Strom- und Wasserversorgung in Oberschwaben. Stromkreislänge 1141 km, Rohrnetzlänge Gasnetz 594 km, Wasserversorgungsnetz 385 km.

Mehrpartner-Rahmenverträge über Bauleistungen ("Jahresbauausschreibung"). "Jahresbauausschreibung" in vier Losen. Abschluss von Mehrpartner-Rahmenvereinbarungen.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
  • Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
  • Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
  • Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 2,5 Mio. für Personenschäden und Sachschäden sowie mind. EUR 100.000 Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftrags-falle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
  • Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: Los 1: Tiefbau Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich Tiefbau. Die Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt worden sein (frühestens am 01.01.2023). Los 2: Rohrbau G/W/W Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich Rohrbau G/W/W. Die Referenzen inner-halb der letzten drei Jahre ausgeführt worden sein (frühestens am 01.01.2023). Los 4: Strom Montage (MS/NS) Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich Strom Montage (MS/NS). Die Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt worden sein (frühestens am 01.01.2023). Los 4: Strom-Freileitung Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich Strom-Freileitung. Die Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt worden sein (frühestens am 01.01.2023). Hinweise: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Bewirbt sich ein Unternehmen für mehrere Lose, können auch Referenzen eingereicht wer-den, die mehrere Leistungsbereiche (Lose) umfassen. Maßgebend ist, dass je Los zwei Referenzen vorliegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Angabe der konkreten Losnummer - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen je Los ist nicht erwünscht.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Originaltitel: TWS Netz GmbH - Europaweite Vergabe von Mehrpartner-Rahmenverträgen über Bauleistungen ("Jahresbauausschreibung") in vier Losen im Wege eines Offenen Verfahrens nach SektVO
deen