Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 6T
Heute
Fragen
in 5T
Abgabe
in 11T
Vertragsbeginn
in 92T
96231 Bad Staffelstein - Unnersdorf
Stadt Bad Staffelstein (Bad Staffelstein)
Projektübersicht

Trockenbauarbeiten mit Schutzabdeckungen, Metallständerwänden und Akustikrasterdecken. Die Arbeiten umfassen ca. 635 m² Metallständerwände, ca. 180 m² Installationsebene und ca. 830 m² Akustikdecken. Des Weiteren sind ca. 75 m² GK-Decke und ca. 150 m² Holzakustikdecke vorgesehen. Geeignet für Startups.

Schutzabdeckungen Wand + BodenMetallständerwände, Vorsatzschalen d= 12,5 bis 32,5 cm, ca. 635 m², inkl. Decken-, WandanschlüsseInstallationsebene aus Lattung 50 x 30 2-lagig, ca. 180 m²Akustikrasterdecken 62,5 x 62,5 cm, ca. 170 m², Akustikdecke waagerecht + geneigt ca. 830 m², GK-Decke als Randflies ca. 75 m², Holzakustikdecke ca. 150 m²

Standort Projekt
Weinbergstraße 18, 96231 Bad Staffelstein - Unnersdorf, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Eignungskriterien
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Trockenbauarbeiten
deen