Bekanntmachungs-ID: 0a806bbe-e073-4da1-bb87-d218fcd6f5a0
Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller
Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.
"Wir haben unsere wöchentliche Ausschreibungssuche von 6 auf 2 Stunden reduziert – und dabei mehr qualifizierende Ausschreibungen gefunden."
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) führt ein Zulassungsverfahren für Prüfstellen durch. Ziel ist die Regelung der Vertragsbeziehung zwischen der DGUV und Prüfstellen, deren Ergebnisse in die Positivlisten der DGUV aufgenommen werden sollen. Konkret geht es um die Positivliste für Maschinen zur Beseitigung gesundheitsgefährdender Stäube (IFA-Handbuch 510 210/1). Das Verfahren ist nicht an klassische vergaberechtliche Regelungen gebunden und ermöglicht interessierten Unternehmen einen fortlaufenden Vertragsabschluss bis zum Ende der Laufzeit. Bieter müssen eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 sowie ein erfolgreiches DGUV-Audit nachweisen.
Zulassungsverfahren für Prüfstellen zur Aufnahme von Prüfergebnissen in die Positivlisten der DGUV, insbesondere für Maschinen zur Beseitigung gesundheitsgefährdender Stäube.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen