Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 74T
Heute
Abgabe
in 2122T
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (Bonn)
Dienstleistungen PrüfstellenZulassungsverfahrenPositivlistenDGUVGesundheitsschutz
Standort Projekt
Sankt Augustin, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- / Handelsregister
  • Eigenerklärung mit der Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
  • Eigenerklärung Akkreditierung (oder gleichwertig)
  • Kontrolle durch die DGUV ("Audit")
Projektübersicht

Die DGUV betreibt u.a. das Institut für Arbeitsschutz (IFA) mit Sitz in Sankt Augustin, das die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland und deren Institutionen schwerpunkt-mäßig bei naturwissenschaftlich-technischen Fragestellungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützt. U.a. gibt das IFA auch ca. einmal im Jahr sogenannte Positivlisten heraus, in denen vom IFA geprüfte und zertifizierte Geräte geführt werden, die bestimmte Prüfkriterien erfüllen, u.a. auch zur Anerkennung durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach §10 Abs. 2 GefStoffV. In den Positivlisten werden aber auch teilweise Geräte aufgenommen, die von anderen Prüfstellen geprüft und von anderen Zertifizierungsstellen zertifiziert werden. Bei dem vorliegenden Verfahren geht es konkret um die Positivliste ""Maschinen zur Beseitigung gesundheitsgefährdender Stäube" , Nr. im IFA-Handbuch: 510 210/1.

Dies ist ein Zulassungsverfahren für Prüfstellen, das die Vertragsbeziehung zwischen der DGUV und Prüfstellen regelt, deren Ergebnisse in die Positivlisten der DGUV aufgenommen werden. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts.

Zulassungsverfahren für Prüfstellen zur Aufnahme in die Positivlisten der DGUV für Maschinen zur Beseitigung gesundheitsgefährdender Stäube.

Die DGUV betreibt u.a. das Institut für Arbeitsschutz (IFA) mit Sitz in Sankt Augustin, das die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland und deren Institutionen schwerpunkt-mäßig bei naturwissenschaftlich-technischen Fragestellungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützt. U.a. gibt das IFA auch ca. einmal im Jahr sogenannte Positivlisten heraus, in denen vom IFA geprüfte und zertifizierte Geräte geführt werden, die bestimmte Prüfkriterien erfüllen, u.a. auch zur Anerkennung durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach §10 Abs. 2 GefStoffV. In den Positivlisten werden aber auch teilweise Geräte aufgenommen, die von anderen Prüfstellen geprüft und von anderen Zertifizierungsstellen zertifiziert werden. Bei dem vorliegenden Verfahren geht es konkret um die Positivliste "Maschinen zur Beseitigung gesundheitsgefährdender Stäube" , Nr. im IFA-Handbuch: 510 210/1.

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