Projektwert 4.970.142,00 €
Geschätztes Honorar 1.000.000,00 €
Pauschal - Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (keine Weiterführung der
Geschäfte durch Insolvenzverwalter - § 22 InsO).
Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von
weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir rechtlich und tatsächlich in der Lage bin/sind, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene
Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken
zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu
offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht,
Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen
Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen werde(n) ich/wir die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der
Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen.
Ich/wir werden die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung
ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für mich/uns eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder ich/wir eine solche hätte(n)
erkennen können, die mich/uns an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich
gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion
bekannt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die
Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne
Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
Der Bieter bestätigt, dass er über eine bestehende und gültige Berufs- und Betriebshaftpflichtversic herung verfügt.
Bitte legen Sie einen Nachweis über die bestehende Versicherung bei.
Die Versicherung muss folgende Deckungssummen beinhalten:
• € 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden
• € 3 Mio. für Personenschäden
Nachzuweisen ist dies durch eine gültige Versicherungspolice, die die entsprechenden Deckungssummen für den Auftragsfall bestätigt.
Bitte beachten Sie: Ein Hinweis auf der Versicherungspolice, dass sich die Versicherung automatisch verlängert, wird nicht akzeptiert.
Es muss eine aktuelle Fassung der Versicherungspolice vorgelegt werden.
Ist die Versicherungspolice zum Nachweis der zur Versicherungspflicht als Anlage beigefügt?
Fehlerhafte Nachweise führen zum Ausschluss.
Der Bieter verpflichtet sich mit dieser Erklärung, im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung folgende
Versicherungen abzuschließen:
Die Versicherung muss folgende Deckungssummen beinhalten:
• € 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden
• € 3 Mio. für Personenschäden
Nachzuweisen ist dies durch Vorlage einer schriftlichen Erklärung seiner Versicherung, dass eine entsprechende Versicherung im
Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Ist die Versicherungspolice oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers zur Versicherungspflicht als Anlage beigefügt?
Fehlerhafte Nachweise führen zum Ausschluss.
Bitte geben Sie Ihre Unternehmensgröße an.
Die Einordnung bezieht sich auf die Definition des Statistischen Bundesamt.
Es gelten folgende Grenzen:
Kleinstunternehmen bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz
Kleines Unternehmen bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz
Mittleres Unternehmen bis 249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz
Großunternehmen über 249 tätige Personen oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz
(Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der
Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Eintragung in das Präqualifikationsregister nicht präqualifizierte Unternehmen
füllen das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung aus.
Die Präqualifikationsnummer wurde in das Angebotsschreiben eingetragen oder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung dem
Angebot beigefügt.
Zur Gewährleistung einer realistischen und vollständigen Angebotserstellung ist die Teilnahme an einer verpflichtenden
Vor-Ort-Besichtigung zwingend erforderlich.
Die Bieter bestätigen durch Einreichung ihres Angebots, dass sie die örtlichen Gegebenheiten im Rahmen des organisierten
Besichtigungstermins zur Kenntnis genommen und in ihre Kalkulation einbezogen haben.
Hinweis:
Ein Angebot ohne nachgewiesene Teilnahme an der verpflichtenden Ortsbesichtigung wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Teilnahmebestätigung wird vom Auftraggeber erstellt.