Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 12T
Heute
Abgabe
in 16T
Vertragsbeginn
in 193T
Regionalverkehr Münsterland GmbH (Münster)
Projektübersicht

Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH im Stadtverkehr Greven. Konkret sind die folgenden Stadtbuslinien des Linienbündels 7 sowie der TaxiBus im Stadtgebiet Greven zu erbringen: Linie 250: Greven – Reckenfeld. Linie 250a: Rathausplatz/ZOB – Reckenfeld Kiefernstraße – Reckenfeld Emsstraße – Reckenfeld Industriestraße. Linie 250b: Rathausplatz – Reckenfeld Kanalstraße – Reckenfeld Emsstraße – Reckenfeld Freilichtbühne. Linie 251: Greven – Reckenfeld – Herbern. Linie 252: Greven – Wentrup – Hüttrup – Pentrup. Linie 253: Greven – Maestrup – Schmedehausen. Linie 255: Greven – Mariensäule – Guntrup – Bockholt – Fuestrup. Linie 256: Greven – Gimbte – Aldrup. Linie 257: Greven – Westerode. Linie 258: Rathausplatz – Montargisstraße – Josefschulzentrum. TaxiBus: TaxiBus-Fahrten innerhalb der Linien 253, 255, 256 und 257. TaxiBus-Linie "Greven Ost". TaxiBus-Linie "Links der Ems". TaxiBus-Linie "Aldrup". Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis der fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 oder § 43 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
  • Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2023 vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (Referenzverkehr). Jede eingereichte Referenz muss für sich genommen die jeweiligen (unten aufgeführten) Mindestkriterien erfüllen. Referenzleistungen werden nicht kumuliert gewertet.
  • Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
  • Eigendarstellung des Bieters darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bieter erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die RVM über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann.
  • Ein aktueller Abdruck der Eintragung in das Handelsregister muss nicht eingereicht werden, da die RVM diesen über das elektronische Handelsregister selbst abruft. Für den Fall der Nichteintragung im Handelsregister sind jedoch nicht öffentliche Nachweise, wie eine Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar), einzureichen. Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist den aktuellen Stand widerspiegeln.
  • Eigenerklärung des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie des Umsatzes aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linienverkehr gem. §§ 42 und 43 PBefG mit Kraftomnibussen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die RVM wird der Bieter die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Auftragnehmer muss seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung dieses Auftrags wenigstens das in NRW für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen (vgl. § 2 Abs. 2 TVgG-NRW).
Originaltitel: Vergabe von Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Greven als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH
deen