Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 0abe54f4-e08d-409d-9fd2-22c9959a1275

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Mit Zen AI konzentrieren wir uns gezielt auf relevante Projekte und sparen wertvolle Zeit."

MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 34T
Vertragsbeginn
in 55T
80000 Südbayern
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern (München)
Projektübersicht

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern schreibt eine Rahmenvereinbarung für Bauoberleitung (BOL) und örtliche Bauüberwachung (BUe) aus. Gegenstand sind Neu-, Ausbau-, Erhaltungs- und Ersatzmaßnahmen an Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken einschließlich aller Nebenanlagen. Der Auftragnehmer stellt qualifiziertes Personal für die Bauüberwachung auf Baustellen von Tiefbau- und Straßenbaumaßnahmen an vierstreifigen zweibahnigen Bundesfernstraßen bereit. Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 01.09.2026 und endet am 31.12.2028.

Rahmenvereinbarung für Bauoberleitung (BOL) und örtliche Bauüberwachung (BUe) für Neu-, Ausbau-, Erhaltungs- und Ersatzmaßnahmen an Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken in Südbayern.

Standort Projekt
80000 Südbayern, Deutschland
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach-/Vermögensschäden
  • Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten für Bauoberleitung im Verkehrswegebau innerhalb der letzten 5 Jahre
  • Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten für örtliche Bauüberwachung im Verkehrswegebau innerhalb der letzten 5 Jahre
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

Rollenqualifikationen

  • Bauingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Bauoberleitung
  • Bauingenieur oder Bautechniker mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung
Technische Details
HOAI LP8

Besondere Bedingungen

  • Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2560 (FSR) zu drittstaatlichen Subventionen
  • Bietergemeinschaften sind zugelassen
  • Nachunternehmer müssen benannt werden
Originaltitel: Rahmenvereinbarung BOL und BUe
deen